AGBs + Datenshutz GIO
Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen GIO Gebäudedienste GmbH
(Stand Juni 2020 )
I. Allgemeines
1. Für die gemäß Auftragsbestätigung zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich diese Allgemeinen Leistungs- und Zahlungsbedingungen, soweit keine gesonderten
Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen wurden. In diesem Fall gelten die folgenden Bedingungen ergänzend.
2. Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Auftragnehmer unterschrieben werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit Vertretern des Auftragnehmers getroffene
Vereinbarungen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten den Auftragnehmer nicht und
deren Geltung für das Vertragsverhältnis wird hiermit widersprochen.
II. Angebote
1. Alle Angebote sind freibleibend. Auftragserteilungen durch den Auftraggeber müssen durch den
Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden, damit das Vertragsverhältnis zustande kommt.
2. Kostenvoranschläge, Entwürfe, Pläne und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers
und dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht
werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.
III. Preise
1. Die Preise sind errechnet auf der Kostengrundlage vom Angebotstag. Im Falle von Veränderungen
der Tariflöhne, der Lohnfolgekosten oder Materialpreise behält sich der Auftragnehmer eine Preisberichtigung vor.
2. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Eine Minderung des Auftrages nach Auftragserteilung um mehr als 20 % berechtigt den Auftragnehmer zur angemessenen Anhebung von vereinbarten Einheitspreisen.
4. Aufträge, die auf Regiestundenbasis abgerechnet werden, werden gesondert nach den jeweils
vereinbarten Regiestundensätzen in Rechnung gestellt.
IV. Ausführung
1. Der Auftragnehmer führt die Leistungen gemäß dem jeweiligen Auftrag durch. Teillieferungen und -
leistungen sind zulässig.
2. Zur Aufbewahrung der vom Auftragnehmer verwendeten Maschinen und Geräte sowie für Arbeitskleidung und Material wird durch den Auftraggeber ein verschließbarer Raum unentgeltlich zur Verfügung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Soweit Maschinen und Geräte durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind diese durch den Auftraggeber zu warten und der
Auftragnehmer durch diesen in den Gebrauch der Maschinen und Geräte einzuweisen.
3. Soweit dies zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen notwendig ist, stellt der Auftraggeber
dem Auftragnehmer kostenlos Wasser und Strom zur Verfügung.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten
durchführen zu lassen.
V. Gewährleistung und Abnahme
1. Soweit die Leistungen des Auftragnehmers abzunehmen sind, gelten diese als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden) nach Leistungserbringung erkennbare Mängel schriftlich detailliert anzeigt. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Regelungen.
2. Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Entstehung. Der Auftragnehmer ist im Falle eines Mangels zuerst zur Nacherfüllung berechtigt, soweit dies möglich ist. Soweit dies nicht möglich ist oder
die Nachbesserung innerhalb einer durch den Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist
fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die sonstigen gesetzlichen Ansprüche uneingeschränkt zur
Verfügung.
VI. Verzug und Unmöglichkeit
1. Können Termine durch Verschulden des Auftraggebers nicht eingehalten werden, so muss er dem
Auftragnehmer den dadurch entstehenden Schaden ersetzen. Bei völligem Ausfall der Leistung
aufgrund Verschuldens des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer jeweils pauschal 15 % des
Angebotspreises für die ausgefallene Leistung als Fixkostenanteil berechnet, soweit der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweisen kann. Die Geltendmachung weitere Ansprüche
behält sich der Auftragnehmer vor.
2. Kann der Auftragnehmer unverschuldet Termine nicht einhalten, kann er diese nachholen, sobald
ihm dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen. Schadensersatzansprü-Version 1.00.01
2
che stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden und der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verschuldet hat.
VII. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben
verursacht werden.
2. Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Auftragnehmer ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Pflichtenverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
3. Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Auf Verlangen kann
eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.
4. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch oben stehende Regelungen nicht berührt
VIII. Zahlung/Fälligkeit
1. Zahlungen sind ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
2. Schecks werden unter üblichem Vorbehalt, Wechsel nicht angenommen. Die hierfür anfallenden
Kosten und Spesen sind durch den Auftraggeber gesondert zu begleichen.
3. Bei Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum als einen Monat gehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, monatlich eine - auf den jeweiligen Monat bezogene - anteilige Kostenpauschale in Rechnung zu stellen bzw. monatlich abzurechnen.
IX. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Zahlung sowie bis zur Zahlung sämtlicher offenen, fälligen Forderungen des Auftragnehmers Eigentum des Auftragnehmers.
X. Abwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte des Auftragnehmers
abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Kostenausgleichspauschale von € 1650,00 vereinbart. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers werden dadurch nicht berührt.
XI. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
1. Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Auftragnehmers.
2. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern und diese Allgemeinen Leistungs- und
Zahlungsbedingungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
XII. Vertragslaufzeit
1. Der Vertrag endet nach Ausführung der vereinbarten Leistungen oder gemäß Vereinbarung. Ist
hierzu keine Regelung in dem Vertragsverhältnis getroffen und ergibt sich das Ende nicht aus der
Art der beauftragten Leistung, ist der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum
Monatsende schriftlich kündbar.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
3. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist jedenfalls dann gegeben, wenn über das
Vermögen der jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.
4. Die vorgenannten Vereinbarungen bleiben auf beiden Seiten auch bei Rechtsnachfolge wirksam.
Die Rechtsnachfolge ist kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.
5. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
XIII. Sonstige Vereinbarungen
1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
aufrechnen, bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
2. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages
tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die dem von den Vertragspartnern beabsichtigten Regelungszweck am nächsten kommt. Dies gilt aDies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Die Wirksamkeit der
anderen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.
Datenschutz
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Homepage und unserem Unternehmen. Für externe Links zu fremden Inhalten können wir dabei trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuchs auf der Homepage erfasst und wie diese genutzt werden:
1. Erhebung und Verarbeitung von Daten
Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain.
Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert.
Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung, machen.
2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration.
Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung – insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten – erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
3. Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
Sicherheitshinweis:
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.